Kinder, Jugend und Erwachsenen-Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie ist das Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne befasst. Somit ist die Kieferorthopädie ein wichtiger Bestandteil der Zahnmedizin und dient oft als erste Behandlungsmethode.

Einsatz der Kieferorthopädie bei Kindern / Frühbehandlung

Unter einer Kinder-Kieferorthopädie bzw. einer Frühbehandlung versteht man die Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und Zähne schon zwischen dem 4. und 9. Lebensjahr. Das bedeutet im Milchgebiss oder in der frühen Phase des Zahnwechsels. Ein Kind kann von einer kieferorthopädischen Frühbehandlung enorm profitieren. Neben ästhetischen Gründen rücken jedoch die Gesundheit und Vorsorge in den Fokus der Kinder-Kieferorthopädie. Behandlungsmaßnahmen bei Kindern können daher sein: Einsatz von Lückenhaltern bei Zahnverlust, Karies und die Behandlung von großen sagittalen Frontzahnstufen, Frontalen sowie seitlichen Kreuzbissen, Platzmangel und ein sogenannter offener Biss. Des Weiteren sorgt eine frühe Behandlung für das richtige Wachstum der Zähne und verhindert gravierende Fehlentwicklungen des Gebisses. Daraus einhergehend werden Störungen, wie z.B. ungünstige Schluckmuster, Sprechstörungen sowie Atmungsprobleme verhindert. Behandlung: Bei Kindern teilt sich die Kieferorthopädie in 4 Phasen auf: 1. Erstberatungsgespräch, 2. Erstellung einer individuellen Diagnostik, 3. Ausarbeitung eines kieferorthopädischen Behandlungsplans, 4. Aktive Behandlungsphase und 5. Retentionszeit.

Kind mit Zahnspange und Schiene
Jugendliche zeigt auf Zahnspange

Einsatz der Kieferorthopädie bei Jugendlichen

Im Gegensatz zur Frühbehandlung beginnen kieferorthopädische Maßnahmen bei Jugendlichen in der Regel zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr (abhängig von der Zahn- und Kieferentwicklung des Kindes). In diesem Alter beginnt der sog. Wachstumsschub der Kiefer und Knochen, den man für die zügige Regulierung der Zähne nutzt. Während dieser Phase wechseln im Seitenzahnbereich die Milchzähne zu bleibenden Zähnen. Die eigentliche Zahnregulierung dauert ca. 2 - 4 Jahre. Danach schließt sich eine sog. "Haltephase" an, in der die regulierten Zähne in ihrer neuen Position gehalten werden müssen. Auch bei der Jugend-Kieferorthopädie teilt sich der Ablauf der KFO-Behandlung in 5 Phasen auf (1. Erstberatungsgespräch, 2. Erstellung einer individuellen Diagnostik, 3. Ausarbeitung eines kieferorthopädischen Behandlungsplans, 4. Aktive Behandlungsphase und 5. Retentionszeit). Anders jedoch als bei der Frühbehandlung kommen bei Jugendlichen auch herausnehmbare KFO-Maßnahmen zum Einsatz sowie die Verwendung von Multiband.

Einsatz der Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Neben Kindern und Jugendlichen sind es auch die Erwachsenen, die von einer Zahnregulierung profitieren. Grundsätzlich gilt, dass eine kieferorthopädische Maßnahme in jedem Alter möglich ist. Dies sowohl mit festsitzenden als auch mit unsichtbaren Zahnspangen. Die wichtigste Voraussetzung hierfür jedoch ist, dass die Zähne noch fest genug im Gebiss verankert sind. Sollten Erkrankungen oder Entzündungen im Kiefer vorliegen, müssen diese zunächst abschließend behandelt werden, bevor eine Zahnregulierung erfolgen kann. Dem allen voran geht eine genaue Untersuchung der Zähne und des Kiefers, um gemeinsam die Grundlagen und ggf. notwendige Begleittherapien zu erörtern.

Erwachsene mit Zahnspange

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Häufig gestellte Fragen & Anworten

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Die Bayerwaldzahn bietet eine kieferorthopädische Behandlung an den MVZ-Standorten Passau, Schönberg, Zwiesel und Hengersberg an. Termine können telefonisch bei den jeweiligen Zahnarztpraxen oder online auf der Internetseite der Bayerwaldzahn vereinbart werden.

Für die Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Frühbehandlung ist die sogenannte KIG–Einstufung (Kieferorthopädische Indikations-Gruppe) bis zum 17. Lebensjahr erforderlich. In Ausnahmefällen erhalten chirurgische Fälle auch nach dem 18. Lebensjahr eine Kostenübernahme. Diese beinhaltet 5 Stufen und stuft eine Fehlstellung zwischen leicht und sehr stark ein. Ab der KIG-Stufe 3 (deutliche Fehlstellung) werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Die Kassen tragen vorerst nur 80% der Behandlungskosten; die restlichen 20% werden nach erfolgreichem Behandlungsabschluss rückerstattet. Des Weiteren beinhaltet die Übernahme der Kosten nur das Standardverfahren, jedoch nicht sogenannte AVLs – außervertragliche Leistungen, wie z.B. Keramik-Brackets statt Metallbrachets.

Wenn die Fehlstellungen die Funktionsfähigkeit und die Mundgesundheit gefährden (Fehlbelastungen einzelner Zähne, Probleme des Zahnhalteapparats, des Kiefergelenks und der Kaumuskulatur) sollten kieferorthopädische Maßnahmen getroffen werden. 

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